Allgemeinen Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

A.   Präambel

Frau Rechtsanwältin Christina Schorn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm (Ostenallee 18, 59063 Hamm). Diese ist auch als Aufsichtsbehörde zuständig und hat die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt verliehen. Die für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA). Die gültigen Fassungen sind auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden. 

B.   Bestimmungen der allgemeinen Mandatsbedingungen

I.               Geltungsbereich

1.    Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Rechtsanwältin Christina J. Schorn (folgend: Rechtsanwältin) und dem Mandanten über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten.

2.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

II.             Entstehen des Mandatsverhältnisses

1.    Ein Mandat kommt nicht allein durch eine Anfrage des Mandanten zustande. Ein Mandat kommt erst dann zustande, wenn die Anfrage durch die Rechtsanwältin telefonisch oder schriftlich angenommen und bestätigt wird. 

2.    Die Rechtsanwältin ist berechtigt, Mandatsanfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

III.            Mandatsbearbeitung

1.    Die Beauftragung der Rechtsanwältin beinhaltet die vereinbarte Tätigkeit und nicht das Herbeiführen eines bestimmten wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Erfolges. Die Rechtsanwältin bearbeitet alle Mandate individuell auf den spezifischen Sachverhalt abgestimmt, dabei werden die geltenden Berufsordnungen (s. A.) und Standesrechtlinien für Rechtsanwälte berücksichtigt. 

2.    Das Mandat wird unter Ausschluss anderer Rechtsordnungen und ausschließlich unter Berücksichtigung des deutschen Rechts einschließlich des in Deutschland geltenden Rechts der Europäischen Union, ohne Berücksichtigung des Steuerrechts, bearbeitet. 

3.    Rechtsanwältin Schorn ist berechtigt, zur Ausführung des Mandats sachkundige Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen, soweit diese gem. ihrem Berufsstand zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder zu einer solchen vertraglich verpflichtet wurden. 

4.    Frau Rechtsanwältin Schorn ist berechtigt, im Rahmen der Mandatsbearbeitung mit dem Mandanten via E-Mail zu korrespondieren, sollte dies durch den Mandanten freigegeben werden.

5.    Die Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen wird nur dann von der Rechtsanwältin vorgenommen, wenn der Mandant einen solchen Auftrag fristgerecht und mit genügend Arbeitszeit für die Rechtsanwältin erteilt hat und dieser von der Rechtsanwältin angenommen wurde. Die Rechtsanwältin ist berechtigt eine solche Beauftragung abzulehnen. 

IV.           Mitwirkungspflichten des Mandanten

1.    Der Mandant ist verpflichtet zielführend bei der Bearbeitung seines Mandates mitzuwirken. Die Angaben zum Sachverhalt, sowie Beteiligten sind wahrheitsgemäß zu tätigen, diese Angaben werden durch die Kanzlei nicht auf Ihre Wahrheit oder Richtigkeit überprüft. Die Rechtsanwältin setzt voraus, dass die Angaben des Mandanten wahrheitsgemäß erfolgen und ist hierzu berechtigt, es sei denn die Angaben sind offensichtlich unwahr.

2.    Die notwendigen Informationen und Unterlagen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.                          

3.     Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.

4.    Jegliche notwendige Gebühren (z.B. Gerichtskostenvorschuss, Kosten für Mahnbescheide, Gerichtsvollzieherkosten, etc.) sind durch den Mandanten oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung selbst zu tragen. 

5.    Die Rechtsanwältin leitet etwaige Kostenrechnungen an die Mandanten weiter. 

6.    Sollte der Mandant die Kosten nicht oder nicht fristgerecht überweisen und dadurch ungewünschte Rechtsfolgen eintreten, fallen diese in den Verantwortungsbereich des Mandanten. 

V.             Telefonische Beratungen / Beratungen via Zoom

1.    Rechtsanwältin Schorn bietet die Möglichkeit sich via Telefon oder via Zoom beraten zu lassen. 

2.    Bei einer solchen Beratung kommt eine verbindliche Terminbuchung erst durch Zahlung des Rechnungsbetrages gem. VI Nr. 2 dieser AMB zustande. 

3.    Der Mandant ist verpflichtet der Rechtsanwältin alle angeforderten Unterlagen (z.B. Datenschutzerklärung, Mandantenfragebogen, etc.) min. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu übersenden. Dies kann via E-Mail geschehen oder postalisch. Bei einem postalischen Versand kommt es darauf an, dass die Unterlagen 24 Stunden vor dem Termin bei der Rechtsanwältin zugestellt werden. 

4.    Der Mandant hat alle einschlägigen Unterlagen für den Fall min. 48 Stunden vor dem Beratungstermin für die Rechtsanwältin bereitzustellen, sodass eine informierte Beratung möglich ist. Bezüglich der Zustellung wird auf V. Nr. 3 dieser AMB verwiesen. 

5.    Sollten die Unterlagen gem. V. Nr. 3 dieser AMB nicht vor dem Termin vorliegen, wird der Termin durch die Rechtsanwältin aufgehoben und ein Alternativtermin vorgeschlagen. 

6.    Sollten die Unterlagen gem. V. Nr. 4 dieser AMB nicht pünktlich vorliegen, kann eine individuelle Beratung nicht garantiert werden.

VI.           Vergütung

1.    Durch das erste, rein mündliche, Beratungsgespräch entsteht eine Beratungsgebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. MwSt. Für eine schriftliche Stellungnahme fallen die Gebühren gem. § 34 RVG an. 

2.    Die Beratungsgebühr ist bei ausschließlich telefonischen Beratungen oder Beratungen via Zoom vor dem Beratungsgespräch zu zahlen. Erst durch Zahlung der Gebühr entsteht eine verbindliche Terminbuchung. 

3.    Bei Beratungen, die in den Räumlichkeiten der Rechtsanwältin durchgeführt werden oder in den Räumlichkeiten des Mandanten, sind die Gebühren zum Zeitpunkt der Beratung fällig. 

4.    Die Vergütung der Rechtsanwältin richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in dessen jeweils gültiger Fassung, es sei denn, es wird für das Mandat eine Honorarvereinbarung vereinbart. Angemessene Vorschusszahlungen dürfen durch die Rechtsanwältin verlangt werden. 

5.    Auftraggeber und somit primärer Kostenschuldner gegenüber der Rechtsanwältin ist der Mandant. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Gegenseite zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten im Rahmen des Schadensersatzes verpflichtet ist. 

6.    Sollte der Mandant rechtsschutzversichert sein, hat er die Deckungszusage einzuholen. Dies ist nicht die Aufgabe der Rechtsanwältin. In Ausnahmefällen ist die       Rechtsanwältin bereit die Deckungszusage kostenlos einzuholen, solange es sich dabei nur um die Erstellung eines einfachen Schreibens zur Deckungsanfrage handelt. 

Arbeitsaufwand, der das einfache Schreiben übersteigt, muss entweder vom Mandanten selbst erledigt werden oder wird dem Mandanten gem. § 15 RVG als eigene Sache in Rechnung gestellt. Die Gebühren bestimmen sich sodann nach dem RVG und dem gegebenen Gegenstandswert der Sache. 

7.    Sollte der Mandant Beratungshilfe beanspruchen, ist er für die Beantragung der Beratungshilfe selbst verantwortlich. 

Die Bearbeitung des Mandates (so auch der erste Beratungstermin) erfolgt erst bei Vorliegen des bewilligten Beratungshilfescheins. 

Sollte eine Beratung ohne Vorliegen des Beratungshilfescheins erfolgen (insbesondere wegen drohendem Fristablauf) ist dem Mandanten bewusst, dass er die volle Vergütung nach dem RVG schuldet, sollte die Beratungshilfe nicht bewilligt werden. 

Sollte die Beratungshilfe bewilligt werden, schuldet der Mandant die entsprechende Selbstbeteiligung gem. Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 15,00 € inkl. MwSt.  

8.    Sollte der Mandant für das gerichtliche Verfahren Prozess-oder Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) beantragen wollen, ist er für die fristgerechte Bereitstellung der Unterlagen selbst verantwortlich. Die Legitimität und Richtigkeit der Unterlagen wird durch die Rechtsanwältin nicht kontrolliert, die Angaben werden als wahr unterstellt, solange sie nicht offensichtlich unwahr sind.  

9.    Die Vergütungsansprüche werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zu zahlen, es sei denn auf der Rechnung ist etwas anderes vermerkt. Zahlungen durch EC-Kartensysteme werden akzeptiert. Andere Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber sind ausgeschlossen. Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für die Vergütungsansprüche der Rechtsanwältin.

10. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwältin ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

11. Etwaige monetäre Ansprüche des Mandanten gegen die Staatskasse oder die Gegenseite des Mandanten, werden zur Vergütungssicherung an die Rechtsanwältin abgetreten. Die Rechtsanwältin macht die abgetretenen Ansprüche nicht geltend solange der Mandant die vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlt. Sollte der Mandant die Zahlung verweigern oder ein Insolvenzverfahren gegen den Mandanten eröffnet werden, macht die Rechtsanwältin Gebrauch der abgetretenen Forderungen. 

VII.         Terminabsage

1.    Fest vereinbarte Termine (Beratungs- sowie Besprechungstermine) sind von dem Mandanten mindestens 1 Stunde vor der vereinbarten Zeit via E-Mail oder Telefon abzusagen. 

2.    2.  Sollte eine Absage nicht erfolgen, wird dem Mandanten eine Säumnisgebühr in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. 

VIII.        Kündigung

1.    Der Mandant kann das Mandat zu jeder Zeit kündigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist immer zulässig. 

2.    Auch der Rechtsanwältin steht das Recht zur Kündigung zu, wobei das Mandat nicht zur Unzeit beendet werden darf. Sollte das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten nachhaltig gestört sein, ist eine Kündigung auch zur Unzeit möglich. Die bis zum Zeitpunkt noch nicht abgerechneten Leistungen werden unverzüglich nach Beendigung des Mandats abgerechnet. 

IX.           Zurückbehaltungsrecht an Mandantenunterlagen

Der Rechtsanwältin steht an den ihr überlassenen Unterlagen des Mandanten ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht zu. Dieses gilt nur solange, bis alle Forderungen der Rechtsanwältin beglichen sind. Auf ausdrücklichen Wunsch wird die Rechtsanwältin, nach Ausgleich aller Forderungen, die überlassenen Dokumente wieder an den Mandanten herausgeben. 

X.             Haftung

Die Rechtsanwältin hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs AG, 80802 München. Diese entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen einer anwaltlichen Berufshaftpflicht.

XI.           Datenschutz

Der Mandant erhält zu Beginn des Mandats eine separate Datenschutzerklärung, die den Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspricht. Diese ist zu Beginn des Mandates vom Mandanten zu unterschreiben und gilt für alle zukünftigen Mandate zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten, es sei      denn die Datenschutzerklärung muss an die neuen Vorschriften angepasst werden.

XII.         Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB). 

XIII.        Weitere Bestimmungen 

1.    Die Allgemeinen Mandatsbedingungen können nur in Schriftform geändert und ergänzt werden. Jede Änderung oder Ergänzung benötigt die ausdrückliche Zustimmung der Rechtsanwältin. 

2.    Durch die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen, wird die Gültigkeit der restlichen Bedingungen nicht beeinflusst. Die unwirksame Bestimmung wird sodann durch eine Bestimmung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.