FAQs
Was kostet eine Erstberatung?
Eine Erstberatung kostet gem. § 34 RVG 190,00 € zzgl. 19% MwSt., also 226,10 €.
Was mache ich, wenn ich mir die Erstberatung nicht leisten kann?
Es besteht die Möglichkeit bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Dies ist persönlich vor Ort im Amtsgericht möglich oder per Post. Der Antrag kann auf der Website der Justiz NRW und Bürgerservice -> Formulare -> Beratungshilfe zu finden.
Welches Amtsgericht zuständig ist, ist von Ihrem Wohnort abhängig.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - und nun?
Bitten Sie Ihre Rechtsschutzversicherung um eine schriftliche Deckungszusage für Ihr spezielles Anliegen.
Sollten Sie wünschen, dass die Kanzlei die Deckungsanfrage stellt, fällt eine 0,5 Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG an, da es sich dabei um eine eigene Angelegenheit gem. § 15 RVG handelt.
Der Gegenstandswert nach dem sich die Gebühr bemisst, sind die voraussichtlich entstehenden Prozesskosten.
Was muss ich zu einem Erstberatungsgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstberatungsgespräch, den Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichtes oder die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Zudem ist es wichtig, dass Sie alle, die Sache betreffenden, Unterlagen mitbringen. Insbesondere bisher erfolgte Korrespondenz zwischen Ihnen und der Gegenseite, etwaige vertragliche Unterlagen und Zustellungsnachweise.
Bürozeiten
Mo, Di und Do
09.30 – 12.30 Uhr,
sowie 16.00 – 17.30 Uhr
Mi und Fr 09.30 – 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zu den oben genannten Zeiten.
Tel. 02941 8761
Besprechungstermine sind nach vorheriger Abstimmung auch zu anderen Zeiten möglich.
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by Christina J. Schorn 2024